E-Rechnung · Pflicht ab 1. Januar 2027
E-Rechnung ab 2027 – Schritt für Schritt einrichten
Empfangen, ausstellen, richtig ablegen. Eine Anleitung als PDF für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Firmen, die ihre Rechnungen heute in Word oder Excel schreiben.
Die Anleitung erscheint im November 2026.
Bis dahin: Ratgeber lesenPDF, rund 20 Seiten · Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Was Sie bekommen
- Eine Anleitung als PDF, rund 20 Seiten, Stand Oktober 2026: E-Rechnungen empfangen (Teil A), das Ausstellen vorbereiten (Teil B) und der Excel-Weg (Teil C), mit Checklisten, Fahrplan bis zum 1. Januar 2027 und Mustertexten.
- Erscheint
- Im November 2026. Bis dahin beantworten unsere Ratgeber die wichtigsten Fragen zur E-Rechnung.
- Fristen
- Empfangen müssen alle Unternehmen seit 1. Januar 2025. Ausstellen ist ab 1. Januar 2027 Pflicht bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026, ab 1. Januar 2028 für alle außer Kleinunternehmern.
- Kleinunternehmer
- Sie müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen.Mehr im Ratgeber Kleinunternehmer und E-Rechnung.
- Keine Steuerberatung
- Die Anleitung erklärt die allgemeinen Regeln und die Technik. Fragen zu Ihren eigenen Zahlen beantwortet Ihr Steuerbüro.
- Eigenes Produkt in Teil C
- Teil C zeigt den Excel-Weg am Beispiel von XRechnungPRO für Excel, einem Produkt der Datenschutzfabrik UG, die auch diese Anleitung herausgibt. Sie brauchen es nicht: Teil B zeigt auch die anderen Wege.
Für wen die Anleitung gedacht ist
Sie müssen kein Buchhaltungsprogramm kaufen, um die Pflichten zu erfüllen. Sie müssen nur wissen, was zu tun ist, und es in der richtigen Reihenfolge erledigen.
Passt, wenn Sie …
- Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland schreiben
- das heute in Word, Excel oder von Hand tun
- wissen wollen, ab wann genau Sie umstellen müssen
- eingehende E-Rechnungen lesen und richtig ablegen wollen
- lieber einen Nachmittag Klarheit haben als Wochen Unsicherheit
Passt eher nicht, wenn Sie …
- nur an Privatpersonen verkaufen
- eine Beratung zu Ihrem Einzelfall suchen – das kann nur Ihr Steuerbüro
- ein Buchhaltungsprogramm nutzen, das E-Rechnungen schon kann
- Excel auf dem Mac nutzen und den Excel-Weg gehen wollen (Teil C setzt Windows voraus)
Was drin ist
Sieben Kapitel, jedes mit klaren Schritten. Checklisten und Mustertexte zum Kopieren sind dabei.
- Was gilt – in fünf MinutenFristen, Formate, Ausnahmen, was passiert, wenn es nicht klappt
- Teil A: E-Rechnungen empfangenAdresse, Lesbarmachen, Prüfen, prüfungsfeste Ablage, Steuerbüro
- Teil B: Ausstellen vorbereitenStichtag, Stammdaten, Kunden fragen, Weg wählen, Testlauf
- Teil C: Der Excel-WegE-Rechnungen aus einer Excel-Vorlage, Klick für Klick
- Die zehn häufigsten Fehlerund wie Sie sie vermeiden
- Fahrplan bis zum 1. Januar 2027Woche für Woche
- Mustertexte und Begriffefür Lieferanten, Kunden und Ihr Team



Die Anleitung erscheint im November 2026
Bis dahin finden Sie die wichtigsten Antworten zur E-Rechnung kostenlos in unseren Ratgebern.
Häufige Fragen
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Die Anleitung erklärt die allgemeinen Regeln und die Technik. Fragen zu Ihren eigenen Zahlen, etwa zum Gesamtumsatz 2026, beantwortet Ihr Steuerbüro. An diesen Stellen sagt die Anleitung Ihnen, was Sie fragen sollten.
Brauche ich ein Buchhaltungsprogramm?
Für den Empfang nicht. Zum Ausstellen gibt es mehrere Wege; die Anleitung vergleicht sie und zeigt den Excel-Weg ausführlich.
Wird in Teil C ein bestimmtes Produkt verwendet?
Ja. Teil C zeigt den Excel-Weg am Beispiel von XRechnungPRO für Excel. XRechnungPRO ist ein Produkt der Datenschutzfabrik UG, die auch diese Anleitung herausgibt. Sie brauchen es nicht: Teil B zeigt auch die anderen Wege. Die Teile A und B gelten unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen.
Wer steckt dahinter?
Herausgeber ist die Datenschutzfabrik UG (haftungsbeschränkt), Wittener Straße 233, 42279 Wuppertal. Die Anleitung wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft; die Rechtsangaben sind an amtlichen Quellen geprüft.